Allgemeine Geschäftsbedingungen Campingplatz Klausenhorn

1. Regelungsbereich

1. Regelungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Gast und der Marketing und Tourismus Konstanz GmbH (nachfolgend „Campingplatz“ genannt) als Rechtsträger des Campingplatzes Klausenhorn in Konstanz-Dingelsdorf.

2. Vertragsschluss (Buchung)

2. Vertragsschluss (Buchung)

2.1 Vertragsschluss bei Online-Buchungen

Mit der Buchung bietet der Gast dem Campingplatz den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt mit schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Campingplatz für den angegebenen Zeitraum und für die angemeldete Personenzahl zustande.

 

2.2 Vertragsschluss bei telefonischen und persönlichen Anfragen (ausgenommen spontane Anreise)

Mit einem Telefonanruf oder einer persönlichen Anfrage vor Ort stellt der Gast dem Campingplatz eine unverbindliche Anfrage zum Abschluss eines Campingvertrags. Sendet der Campingplatz daraufhin eine Buchungsbestätigung an den Gast, so unterbreitet der Campingplatz dem Gast hiermit ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Campingvertrags. Der Campingvertrag kommt zustande, wenn der Gast eine Anzahlung leistet.

 

Sendet der Campingplatz dem Gast auf einen Telefonanruf oder persönliche Anfrage vor Ort hin eine vorläufige Buchungsbestätigung, die ausdrücklich als eine vorläufige Buchungsbestätigung bezeichnet wird, so ist diese sowohl für den Gast als auch für den Campingplatz unverbindlich. Sendet der Campingplatz später eine Buchungsbestätigung an den Gast, die nicht als vorläufige Buchungsbestätigung bezeichnet wird, so unterbreitet der Campingplatz dem Gast hiermit ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Campingvertrags. Der Campingvertrag kommt zustande, wenn der Gast eine Anzahlung leistet.

 

2.3 Vertragsschluss bei spontaner Anreise

Der Campingvertrag kommt zustande, wenn der Gast die Anmeldung unterschrieben, eine Anzahlung geleistet oder spätestens wenn er den Stellplatz/die Mietunterkunft bezogen hat.

 

2.4 Vertragstext, Vertragssprache

Spätestens mit Vertragsschluss gemäß der jeweils einschlägigen Ziff. 2.1 bis 2.3 wird der Vertragstext (bestehend aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Buchungsbestätigung) dem Gast vom Campingplatz auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Post) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

 

Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Besondere Regelungen

3. Besondere Regelungen für Stellplätze und Mietunterkünfte

3.1 Platzwünsche

Platzwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt. Es besteht aber kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder oder eine andere bestimmte Mietunterkunft (vorstehend und nachfolgend gemeinsam „Mietunterkunft“ genannt). Der Campingplatz behält sich das Recht vor, dem Gast einen anderen Stellplatz oder eine andere Mietunterkunft innerhalb der jeweiligen Kategorie zuzuweisen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Gast im Rahmen der Online-Buchung einen bestimmten Stellplatz oder eine bestimmte Mietunterkunft angeklickt hat.

 

3.2 Reisemobile und andere motorisierte Fahrzeuge

Reisemobile oder andere motorisierte Fahrzeuge stehen nicht auf den ausgewiesenen Zeltplätzen.

 

3.3 Verweildauer

In den Monaten Juni, Juli, August darf die Verweildauer 4 Wochen nicht überschreiten.

4. Anzahlungen

4. Anzahlungen

Der Gast ist verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung hängt von dem (Gesamt-)Mietpreis (einschließlich der zusätzlichen Gebühr bei Kurzaufenthalten in einer Hütte „Klausenhornblick“, siehe Ziffer 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für die in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen, Haustiere und Fahrzeuge für die Dauer des gebuchten Aufenthalts ab:

  • (Gesamt-)Mietpreis bis € 99 inkl. MwSt.: Anzahlung in Höhe von € 50 inkl. MwSt.
  • (Gesamt-)Mietpreis bis € 399 inkl. MwSt.: Anzahlung in Höhe von € 100 inkl. MwSt.
  • (Gesamt-)Mietpreis ab € 400 inkl. MwSt.: Anzahlung in Höhe von € 200 inkl. MwSt.

 

Die Anzahlung muss direkt während des Onlinebuchungsvorgangs bzw. innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Zahlungsaufforderung erfolgen und kann per Paypal, Überweisung oder Kreditkarte auf das in der Buchungsbestätigung und Rechnung angegebene Konto erfolgen. Bei Auslandsüberweisungen trägt der Gast die nachweislich berechneten Bankgebühren.

 

Erfüllt der Gast diese Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig, so ist der Campingplatz berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn der Campingplatz dem Gast eine angemessene Frist zur Leistung der Anzahlung gesetzt hat und die Frist erfolglos abgelaufen ist.

5. Stornierung

5. Stornierung

Der Gast kann den Campingvertrag stornieren: 

  • bis zu 21 Kalendertage (einschließlich) vor dem vereinbarten Anreisetag wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € inkl. MwSt einbehalten. Der Campingplatz zahlt die Differenz der geleistete Anzahlung in diesem Fall an den Gast zurück. 
  • innerhalb von 20 Kalendertagen (einschließlich) vor dem vereinbarten Anreisetag ist der Campingplatz berechtigt, 100 % der Anzahlung einzubehalten. Als Stornierung gilt auch, wenn der Gast nicht anreist, ohne den Campingvertrag ausdrücklich zu stornieren. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Campingplatz nachzuweisen, dass der Campingplatz durch die Stornierung überhaupt keinen Schaden erlitten hat (z.B. durch anderweitige Vermietung) oder der erlittene Schaden wesentlich niedriger als die einbehaltene Anzahlung ist. Im Falle des Nachweises eines wesentlich niedrigeren Schadens als die einbehaltene Anzahlung, ist der Gast verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € inkl. MwSt ist dennoch fällig.
6. An- und Abreise

6. An- und Abreise

Die Anreise kann am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr und bis spätestens 19:00 Uhr erfolgen. Sollte sich die Anreise verzögern, ist die Rezeption telefonisch zu informieren. 

Der Stellplatz oder das Mietobjekt werden bei geleisteter Anzahlung bis zum nächsten Tag 10:00 Uhr freigehalten. Danach ist der Campingplatz berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten und den Stellplatz oder das Mietobjekt anderweitig zu vergeben.

 

Eine Anreise vor 15:00 Uhr ist nicht möglich. Reist der Gast dennoch verfrüht an, ist der Campingplatz berechtigt eine volle Nacht zu verlangen.

 

Die Abreise ist am geplanten Abreisetag bis 11:00 Uhr möglich, sofern im Einzelfall keine andere Uhrzeit vereinbart wird.

 

Reist der Gast erst nach dem vereinbarten Anreisetag oder reist der Gast vor dem vereinbarten Abreistag ab, ist der Campingplatz berechtigt, dem Gast die Miete für den Stellplatz oder das Mietobjekt in voller Höhe zu berechnen. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Campingplatz nachzuweisen, dass der Campingplatz durch die spätere Anreise oder verfrühte Abreise überhaupt keinen Schaden erlitten hat (z.B. durch anderweitige Vermietung) oder der erlittene Schaden wesentlich niedriger als die vereinbarte Miete ist. Im Falle des Nachweises eines wesentlich niedrigeren Schadens als die vereinbarte Miete ist der Gast verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

7. Jugendliche

7. Jugendliche

Aufenthalte von Jugendlichen unter 16 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Jugendliche ab 16 Jahre können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Ein entsprechendes Formular ist auf Anfrage erhältlich oder kann aus dem Internet heruntergeladen werden.

8. Gruppen

8. Gruppen

Gruppenanmeldungen, wie betreute Schulklassen, Vereine, sind nur eingeschränkt und nur nach vorheriger Absprache möglich. In den Pfingstferien und von Mitte Juli bis Ende August können keine Gruppen angenommen werden! Bei Gruppen hat ein bevollmächtigter verantwortlicher Ansprechpartner dem Campingplatz vor Ort zur Verfügung zu stehen.

9. Mietpreis, Kurtaxe

9. Mietpreis, Tourismus- und Klimaschutzabgabe

9.1 Mietpreis

Die vom Gast zu zahlenden Preise ergeben sich ausschließlich aus den bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preislisten des Campingplatzes. Dies gilt auch für Sonderangebote und Ermäßigungen.

 

Die Höhe des Mietpreises beurteilt sich nach der Anzahl der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen, Haustiere und Fahrzeuge. Weitere in der Buchungsbestätigung nicht berücksichtigte Personen, Haustiere oder Fahrzeuge müssen unverzüglich an der Rezeption angemeldet und die Gebühren nach der jeweils gültigen Preisliste entrichtet werden. Die Zahlung obliegt dem Gast, der den Campingvertrag geschlossen hat.

 

In dem Mietpreis sind die Nutzung der sanitären Anlagen und Gebühren für normalen Hausmüll enthalten.

 

9.2 Tourismus- und Klimaschutzabgabe

Der Campingplatz ist durch die Stadt Konstanz verpflichtet, für Übernachtungen ab dem 1. April 2023 eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe entsprechend der geltenden Tourismus- und Klimaschutzabgabe-Satzung einzuziehen. Der als Tourismus- und Klimaschutzabgabeabzuführende Betrag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

9.3 Zahlung

Die Bezahlung des Mietpreises und der Tourismus- und Klimaschutzabgabe erfolgt spätestens bei der Anreise. Etwaige bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Mietpreis angerechnet. Zahlungen können in bar oder mit EC-Karte erfolgen.

10. Anzeigepflicht bei Mängeln

10. Anzeigepflicht bei Mängeln

Bei Mängeln am Stellplatz oder am Mietobjekt ist der Gast verpflichtet, dem Campingplatz diese unverzüglich anzuzeigen, wenn sich der Mangel im Laufe der Mietzeit zeigt oder wenn eine Maßnahme zum Schutz des Mietobjekts gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird.

11. Weitere Pflichten des Gastes

11. Weitere Pflichten des Gastes

11.1 Sorgfaltspflichten

Der Gast ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietobjekte, Stellplätze und Inventar pfleglich zu behandeln.

 

11.2 Campingplatzordnung

Die Campingplatzordnung, die aushängt und auf Wunsch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste Inhalt des Campingvertrages und verbindlich.

 

11.3 Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher an der Rezeption vor Eintritt in den Campingplatz anzumelden. Er hat dafür zu sorgen, dass die Entgelte laut gültiger Preisliste vor Abreise an der Rezeption entrichtet werden.

12. Kündigung

12. Kündigung

12.1 Kündigung wegen höherer Gewalt

Der Campingplatz ist berechtigt, den Campingvertrag zu kündigen, wenn der Campingplatz die geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt (z. B. Streik, Unwetter, Unruhen, behördliche Anordnungen) nicht erbringen kann, insbesondere den Stellplatz oder die Mietunterkunft nicht zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall werden etwaige bereits vom Gast gezahlte Beträge zurückerstattet. Tritt höhere Gewalt während eines Aufenthalts des Gastes ein, erfolgt eine anteilige Rückerstattung; Stornierungskosten etc. werden dem Gast selbstverständlich keine berechnet. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche gegen den Campingplatz sind ausgeschlossen. Der Campingplatz ist im Falle höherer Gewalt zur unverzüglichen Information des Gastes verpflichtet.

 

12.2 Fristlose Kündigung

Der Campingplatz ist zu einer fristlosen Kündigung des Campingvertrags aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Gast auch nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder trotz Abmahnung z.B. (i) durch sein Verhalten schuldhaft nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, (ii) andere gefährdet, (iii) nachhaltige Störungen verursacht, (iv) eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder (v) sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält, insbesondere wenn er falsche Personenangaben gemacht hat oder er Personen oder Haustiere nicht ordnungsgemäß nachmeldet. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Die mündliche Aufforderung zur Platzräumung seitens der Platzverwaltung ist ausreichend zur fristlosen Beendigung des Campingvertrages. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Campingplatz nachzuweisen, dass der Campingplatz durch die vom Gast verursache fristlose Kündigung keinen Schaden erlitten hat (z.B. durch anderweitige Vermietung) oder der erlittene Schaden wesentliche niedriger als der Mietpreis. Im Falle des Nachweises eines wesentlich niedrigeren Schadens als die vereinbarte Miete ist der Gast verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

13. Haftung

13. Haftung

13.1

Der Campingplatz haftet für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Schäden, die vom Campingplatz vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder soweit der Campingplatz ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Campingplatz nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Campingplatzes auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

 

13.2

Soweit die Haftung des Campingplatzes ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes.

14. Streitbeilegung

14. Streitbeilegung

Der Campingplatz ist weder bereit noch dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Anschrift

Stand: 2023

 

Anschrift

Campingplatz Klausenhorn
Rechtsträger: Marketing und Tourismus Konstanz GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Hornwiesenstraße 40/42
Telefon: +49 7533 6372
E-Mail: info(at)camping-klausenhorn.de
www.camping-klausenhorn.de