Allgemeine Geschäftsbedingungen Campingplatz Klausenhorn
1. Regelungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Gast und der Marketing und Tourismus Konstanz GmbH (nachfolgend „Campingplatz“ genannt) als Rechtsträger des Campingplatzes Klausenhorn in Konstanz-Dingelsdorf.
2. Vertragsschluss (Buchung)
2.1 Vertragsschluss bei Online-Buchungen
Mit der Buchung bietet der Gast dem Campingplatz den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt mit schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Campingplatz für den angegebenen Zeitraum und für die angemeldete Personenzahl zustande.
2.2 Vertragsschluss bei telefonischen und persönlichen Anfragen (ausgenommen spontane Anreise)
Mit einem Telefonanruf oder einer persönlichen Anfrage vor Ort stellt der Gast dem Campingplatz eine unverbindliche Anfrage zum Abschluss eines Campingvertrags. Sendet der Campingplatz daraufhin eine Buchungsbestätigung an den Gast, so unterbreitet der Campingplatz dem Gast hiermit ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Campingvertrags. Der Campingvertrag kommt zustande, wenn der Gast eine Anzahlung leistet.
Sendet der Campingplatz dem Gast auf einen Telefonanruf oder persönliche Anfrage vor Ort hin eine vorläufige Buchungsbestätigung, die ausdrücklich als eine vorläufige Buchungsbestätigung bezeichnet wird, so ist diese sowohl für den Gast als auch für den Campingplatz unverbindlich. Sendet der Campingplatz später eine Buchungsbestätigung an den Gast, die nicht als vorläufige Buchungsbestätigung bezeichnet wird, so unterbreitet der Campingplatz dem Gast hiermit ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Campingvertrags. Der Campingvertrag kommt zustande, wenn der Gast eine Anzahlung leistet.
2.3 Vertragsschluss bei spontaner Anreise
Der Campingvertrag kommt zustande, wenn der Gast die Anmeldung unterschrieben, eine Anzahlung geleistet oder spätestens wenn er den Stellplatz/die Mietunterkunft bezogen hat.
2.4 Vertragstext, Vertragssprache
Spätestens mit Vertragsschluss gemäß der jeweils einschlägigen Ziff. 2.1 bis 2.3 wird der Vertragstext (bestehend aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Buchungsbestätigung) dem Gast vom Campingplatz auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Post) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Besondere Regelungen für Stellplätze und Mietunterkünfte
3.1 Platzwünsche
Platzwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt. Es besteht aber kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder oder eine andere bestimmte Mietunterkunft (vorstehend und nachfolgend gemeinsam „Mietunterkunft“ genannt). Der Campingplatz behält sich das Recht vor, dem Gast einen anderen Stellplatz oder eine andere Mietunterkunft innerhalb der jeweiligen Kategorie zuzuweisen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Gast im Rahmen der Online-Buchung einen bestimmten Stellplatz oder eine bestimmte Mietunterkunft angeklickt hat.
3.2 Reisemobile und andere motorisierte Fahrzeuge
Reisemobile oder andere motorisierte Fahrzeuge stehen nicht auf den ausgewiesenen Zeltplätzen.
3.3 Verweildauer
In den Monaten Juni, Juli, August darf die Verweildauer 4 Wochen nicht überschreiten.
4. Anzahlungen
Der Gast ist verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung hängt von dem (Gesamt-)Mietpreis (einschließlich der zusätzlichen Gebühr bei Kurzaufenthalten in einer Hütte „Klausenhornblick“, siehe Ziffer 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für die in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen, Haustiere und Fahrzeuge für die Dauer des gebuchten Aufenthalts ab:
- (Gesamt-)Mietpreis bis € 99 inkl. MwSt.: Anzahlung in Höhe von € 50 inkl. MwSt.
- (Gesamt-)Mietpreis bis € 399 inkl. MwSt.: Anzahlung in Höhe von € 100 inkl. MwSt.
- (Gesamt-)Mietpreis ab € 400 inkl. MwSt.: Anzahlung in Höhe von € 200 inkl. MwSt.
Die Anzahlung muss direkt während des Onlinebuchungsvorgangs bzw. innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Zahlungsaufforderung erfolgen und kann per Paypal, Überweisung oder Kreditkarte auf das in der Buchungsbestätigung und Rechnung angegebene Konto erfolgen. Bei Auslandsüberweisungen trägt der Gast die nachweislich berechneten Bankgebühren.
Erfüllt der Gast diese Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig, so ist der Campingplatz berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn der Campingplatz dem Gast eine angemessene Frist zur Leistung der Anzahlung gesetzt hat und die Frist erfolglos abgelaufen ist.
5. Stornierung/Veränderung der Buchung
Der Gast kann den Campingvertrag stornieren/das Datum verändern:
- bis zu 21 Kalendertage (einschließlich) vor dem vereinbarten Anreisetag wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10,00 € inkl. MwSt einbehalten. Der Campingplatz zahlt die Differenz der geleistete Anzahlung in diesem Fall an den Gast zurück.
- innerhalb von 20 Kalendertagen (einschließlich) vor dem vereinbarten Anreisetag ist der Campingplatz bei Stornierungen und Änderungen des Zeitraumes berechtigt, 100% der Anzahlung einzubehalten. Darin enthalten ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10,00 € inkl. MwSt.
- innerhalb von drei Tagen (einschließlich) vor dem vereinbarten Anreisetag ist der Campingplatz bei Stornierungen und Änderungen des Zeitraumes berechtigt, 80% des Brutto-Mietpreises einzubehalten. Darin enthalten ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10,00 € inkl. MwSt.
- bei Stornierung und Änderungen des Zeitraums am Anreisetag bzw. bei Nichtanreise ist der Campingplatz berechtigt, den gesamten Brutto-Mietpreis zu berechnen. Darin enthalten ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10,00 € inkl. MwSt.
- Jeder Wechsel des Hauptreisenden (Erwachsener) innerhalb einer Buchung kommt einer Neuanmeldung gleich und wird mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € inkl. MwSt. berechnet.
Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Campingplatz nachzuweisen, dass der Campingplatz durch die Stornierung überhaupt keinen Schaden erlitten hat (z.B. durch anderweitige Vermietung) oder der erlittene Schaden wesentlich niedriger als die einbehaltene Anzahlung ist. Im Falle des Nachweises eines wesentlich niedrigeren Schadens als die einbehaltene Anzahlung, ist der Gast verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. Die Stornierungs-/Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 € inkl. MwSt und bei einem Wechsel des Hauptreisenden (Erwachsener) in Höhe von 20,00 € inkl. MwSt. sind ist dennoch fällig.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
6. An- und Abreise
Die Anreise kann am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr und bis spätestens 19:00 Uhr erfolgen. Sollte sich die Anreise verzögern, ist die Rezeption telefonisch oder per Mail zu informieren.
Der Stellplatz oder das Mietobjekt werden bei geleisteter Anzahlung bis zum nächsten Tag 10:00 Uhr freigehalten. Danach ist der Campingplatz berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten und den Stellplatz oder das Mietobjekt anderweitig zu vergeben.
Eine Anreise vor 15:00 Uhr ist nicht möglich. Reist der Gast dennoch verfrüht an, ist der Campingplatz berechtigt eine volle Nacht zu verlangen.
Die Abreise ist am geplanten Abreisetag bis 11:00 Uhr möglich, sofern im Einzelfall keine andere Uhrzeit vereinbart wird.
Reist der Gast erst nach dem vereinbarten Anreisetag an, bzw. gar nicht oder reist der Gast vor dem vereinbarten Abreistag ab, ist der Campingplatz berechtigt, dem Gast die Miete für den Stellplatz oder das Mietobjekt in voller Höhe zu berechnen. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Campingplatz nachzuweisen, dass der Campingplatz durch die spätere Anreise oder verfrühte Abreise überhaupt keinen Schaden erlitten hat (z.B. durch anderweitige Vermietung) oder der erlittene Schaden wesentlich niedriger als die vereinbarte Miete ist. Im Falle des Nachweises eines wesentlich niedrigeren Schadens als die vereinbarte Miete ist der Gast verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
7. Jugendliche
Aufenthalte von Jugendlichen unter 16 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Jugendliche ab 16 Jahre können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Ein entsprechendes Formular ist auf Anfrage erhältlich oder kann aus dem Internet heruntergeladen werden.
8. Gruppen
Gruppenanmeldungen, wie betreute Schulklassen, Vereine, sind nur eingeschränkt und nur nach vorheriger Absprache möglich. In den Pfingstferien und von Mitte Juli bis Ende August können keine Gruppen angenommen werden! Bei Gruppen hat ein bevollmächtigter verantwortlicher Ansprechpartner dem Campingplatz vor Ort zur Verfügung zu stehen.
9. Mietpreis, Tourismus- und Klimaschutzabgabe
9.1 Mietpreis
Die vom Gast zu zahlenden Preise ergeben sich ausschließlich aus den bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preislisten des Campingplatzes. Dies gilt auch für Sonderangebote und Ermäßigungen.
Die Höhe des Mietpreises beurteilt sich nach der Anzahl der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen, Haustiere und Fahrzeuge. Weitere in der Buchungsbestätigung nicht berücksichtigte Personen, Haustiere oder Fahrzeuge müssen unverzüglich an der Rezeption angemeldet und die Gebühren nach der jeweils gültigen Preisliste entrichtet werden. Die Zahlung obliegt dem Gast, der den Campingvertrag geschlossen hat.
In dem Mietpreis sind die Nutzung der sanitären Anlagen und Gebühren für normalen Hausmüll enthalten.
9.2 Tourismus- und Klimaschutzabgabe
Der Campingplatz ist durch die Stadt Konstanz verpflichtet, für Übernachtungen eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe entsprechend der geltenden Tourismus- und Klimaschutzabgabe-Satzung einzuziehen. Der als Tourismus- und Klimaschutzabgabeabzuführende Betrag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
9.3 Zahlung
Die Bezahlung des Mietpreises und der Tourismus- und Klimaschutzabgabe erfolgt spätestens bei der Anreise. Etwaige bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Mietpreis angerechnet. Zahlungen können in bar oder mit EC-Karte erfolgen.
10. Anzeigepflicht bei Mängeln
Bei Mängeln am Stellplatz oder am Mietobjekt ist der Gast verpflichtet, dem Campingplatz diese unverzüglich anzuzeigen, wenn sich der Mangel im Laufe der Mietzeit zeigt oder wenn eine Maßnahme zum Schutz des Mietobjekts gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird.
11. Weitere Pflichten des Gastes
11.1 Sorgfaltspflichten
Der Gast ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietobjekte, Stellplätze und Inventar pfleglich zu behandeln.
11.2 Campingplatzordnung
Die Campingplatzordnung, die aushängt und auf Wunsch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste Inhalt des Campingvertrages und verbindlich.
11.3 Besucher
Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher an der Rezeption vor Eintritt in den Campingplatz anzumelden. Er hat dafür zu sorgen, dass die Entgelte laut gültiger Preisliste vor Abreise an der Rezeption entrichtet werden.
12. Kündigung und Rücktritt
12.1 Kündigung wegen höherer Gewalt
Der Campingplatz ist berechtigt, den Campingvertrag zu kündigen, wenn der Campingplatz die geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt (z. B. Streik, Unwetter, Unruhen, behördliche Anordnungen) nicht erbringen kann, insbesondere den Stellplatz oder die Mietunterkunft nicht zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall werden etwaige bereits vom Gast gezahlte Beträge zurückerstattet. Tritt höhere Gewalt während eines Aufenthalts des Gastes ein, erfolgt eine anteilige Rückerstattung; Stornierungskosten etc. werden dem Gast selbstverständlich keine berechnet. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche gegen den Campingplatz sind ausgeschlossen. Der Campingplatz ist im Falle höherer Gewalt zur unverzüglichen Information des Gastes verpflichtet.
12.2 Fristlose Kündigung
Der Campingplatz ist zu einer fristlosen Kündigung des Campingvertrags aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Gast auch nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder trotz Abmahnung z.B. (i) durch sein Verhalten schuldhaft nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, (ii) andere gefährdet, (iii) nachhaltige Störungen verursacht, (iv) eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder (v) sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält, insbesondere wenn er falsche Personenangaben gemacht hat oder er Personen oder Haustiere nicht ordnungsgemäß nachmeldet. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Die mündliche Aufforderung zur Platzräumung seitens der Platzverwaltung ist ausreichend zur fristlosen Beendigung des Campingvertrages. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Campingplatz nachzuweisen, dass der Campingplatz durch die vom Gast verursache fristlose Kündigung keinen Schaden erlitten hat (z.B. durch anderweitige Vermietung) oder der erlittene Schaden wesentliche niedriger als der Mietpreis. Im Falle des Nachweises eines wesentlich niedrigeren Schadens als die vereinbarte Miete ist der Gast verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
12.3. Rücktritt wegen behördlichen Vorgaben
Der Campingplatz ist berechtigt, vom Vertrag über eine Mietunterkunft zurückzutreten, wenn aufgrund von naturschutzrechtlichen oder behördlichen Vorgaben die Vermietung von festen Unterkünften (Mietunterkunft) eingeschränkt wird. Der Campingplatz wird den Gast hierüber möglichst zeitnah informieren. Vorstehendes gilt entsprechend sowohl für Verträge über Stellplätze als auch für Verträge über Mietunterkünfte, wenn der Betrieb des Campingplatzes aufgrund von naturschutzrechtlichen oder behördlichen Vorgaben eingeschränkt wird.
13. Haftung
13.1
Der Campingplatz haftet für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Schäden, die vom Campingplatz vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder soweit der Campingplatz ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Campingplatz nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Campingplatzes auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
13.2
Soweit die Haftung des Campingplatzes ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes.
14. Streitbeilegung
Der Campingplatz ist weder bereit noch dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 2024
Anschrift
Campingplatz Klausenhorn
Rechtsträger: Marketing und Tourismus Konstanz GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Hornwiesenstraße 40/42
Telefon: +49 7533 6372
E-Mail: info(at)camping-klausenhorn.de
www.camping-klausenhorn.de