Handwerkskammer Konstanz
Interessenvertretung des Handwerks
Für
sämtliche Handwerksberufe gilt die Pflicht zur Eintragung bei
der zuständigen Handwerkskammer. Die zulassungspflichtigen
Handwerke werden dabei in die sogenannte Handwerksrolle
eingetragen. Für die zulassungsfreien Handwerksberufe und die
handwerksähnlichen Gewerbe gibt es ein separates Verzeichnis. Die
Handwerkskammer Konstanz ist für handwerkliche Betriebe der Landkreise
Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und Schwarzwald-Baar-Kreis
zuständig.
Dabei vertritt die Handwerkskammer die Interessen der
Handwerksbetriebe auf allen Ebenen, von der Kreis- bis zur
Europapolitik. Zu den weiteren Tätigkeiten gehört die Beratung der
Betriebe bei Fragen zu den Themen Ausbildung, Weiterbildung, Recht,
Betriebswirtschaft und Umwelt.
HWK-Mitgliedsbeitrag
Der zu entrichtende
Mitgliedsbeitrag besteht aus einem festgelegten Grundbetrag und einem
variablen Zusatzbetrag, der sich am Gewerbeertrag der letzten
drei Jahre bemisst. Freibeträge oder Beitragsbefreiungen sind unter
Umständen möglich.
Tipp: Wenden Sie sich bei Abgrenzungsproblemen, ob Ihre Tätigkeit ein Handwerksberuf oder eine gewerbliche Tätigkeit ist, an IHK und / oder HWK, da – je nach Tätigkeit – verschiedene Mitgliedschaften nötig sind.
Beschreibung
Kontakt
Adresse
Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz